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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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| Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24.04.2025 |
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SI/2025/675 |
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| Ö 4 |
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 |
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2025/0679 |
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| Ö 5 |
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Investitionsprogramm bis zum Haushaltsjahr 2030 |
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| Ö 6 |
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Ausgabeplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 |
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| Ö 7 |
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Einziehung von Teilflächen der Straße "Hinterstraße" in Sehnde-Wassel, gem. § 8 NStrG |
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2025/0688 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse: 1. Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 302/3 der Flur 1, Gemarkung Wassel, als Teilfläche der Straße „Hinterstraße“ in Wassel zur Größe von ca. 32 qm, derzeit Straßenverkehrsfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen. 2. Nach Ablauf der in § 8 Abs. 2 NStrG vorgeschriebenen Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht ist die endgültige Einziehung der Widmung bekannt zu machen, sofern nicht Anregungen und Bedenken eingegangen sind. Bei Vorliegen von Anregungen und Bedenken ist die Einziehung erneut den Gremien zur Beratung vorzulegen. |
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13.10.2025 - Ortsrat Wassel |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse: 1. Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 302/3 der Flur 1, Gemarkung Wassel, als Teilfläche der Straße „Hinterstraße“ in Wassel zur Größe von ca. 32 qm, derzeit Straßenverkehrsfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen. 2. Nach Ablauf der in § 8 Abs. 2 NStrG vorgeschriebenen Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht ist die endgültige Einziehung der Widmung bekannt zu machen, sofern nicht Anregungen und Bedenken eingegangen sind. Bei Vorliegen von Anregungen und Bedenken ist die Einziehung erneut den Gremien zur Beratung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 7 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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18.11.2025 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen: Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse: 1. Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 302/3 der Flur 1, Gemarkung Wassel, als Teilfläche der Straße „Hinterstraße“ in Wassel zur Größe von ca. 32 qm, derzeit Straßenverkehrsfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen. 2. Nach Ablauf der in § 8 Abs. 2 NStrG vorgeschriebenen Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht ist die endgültige Einziehung der Widmung bekannt zu machen, sofern nicht Anregungen und Bedenken eingegangen sind. Bei Vorliegen von Anregungen und Bedenken ist die Einziehung erneut den Gremien zur Beratung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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27.11.2025 - Rat der Stadt Sehnde |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse: 1. Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 302/3 der Flur 1, Gemarkung Wassel, als Teilfläche der Straße „Hinterstraße“ in Wassel zur Größe von ca. 32 qm, derzeit Straßenverkehrsfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen. 2. Nach Ablauf der in § 8 Abs. 2 NStrG vorgeschriebenen Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht ist die endgültige Einziehung der Widmung bekannt zu machen, sofern nicht Anregungen und Bedenken eingegangen sind. Bei Vorliegen von Anregungen und Bedenken ist die Einziehung erneut den Gremien zur Beratung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 33 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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| Ö 8 |
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Bebauungsplan Nr. 938 "Nördlich Kleine Kampstraße", OT Wassel
-Aufstellungsbeschluss
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2025/0712 |
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| Ö 9 |
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Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisterin) der Verwaltung |
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| Ö 10 |
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Vergabe von Ortsratsmitteln |
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| Ö 11 |
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Termine |
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| Ö 12 |
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Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
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| Ö 13 |
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Schließung der Sitzung |
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| Ö 14 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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