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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Höver  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Höver
Gremium: Ortsrat Höver
Datum: Di, 06.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:04 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Kapelle Höver
Ort: Bürgermeister-Köhler-Straße 2A, 31319 Sehnde
Zusatz: Vor der Sitzung findet ab 16:30 Uhr eine Ortsbegehung mit dem Fahrrad statt. Treffpunkt: Kapelle Höver

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
"Einwohnerfragestunde"      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.03.2025  
SI/2025/683  
Ö 4  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung      
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 816 "Nördlich Reuterwiesen" im Ortsteil Höver, Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2025/0637  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Für das Gebiet zwischen der vorhandenen Wohnbebauung auf der Südseite der Straße Güldenbuschweg im Norden, der Kreisstraße 140 im Osten, Grünflächen im Süden und der vorhandenen Wohnbebauung an der Straße Reutergartenweg im Westen ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem in der Anlage beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

   
    06.05.2025 - Ortsrat Höver
    Ö 5 - (offen)
   

Beschluss:

a) Der Ortsrat ver empfiehlt dem Rat, unter Berücksichtigung folgender Punkte,

 

  • für die Umsetzung eines Bebauungsplans ist ein paralleler Ausbau einer Kindertagesstätte zwingend erforderlich
  • pro Wohneinheit sollten mindestens 2 Parkplätze eingeplant werden
  • zudem ist ein barrierearmer Ausbau gewünscht, um altersgerechtes Wohnen zu ermöglichen
  • auf der Bilmer Straße ist im Bereich der Zufahrt in das Wohngebiet eine Verkehrsberuhigung einzurichten,

den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 816 rdlich Reuterwiesen im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.r das Gebiet zwischen der vorhandenen Wohnbebauung auf derdseite der Straße Güldenbuschweg im Norden, der Kreisstraße 140 im Osten, Grünflächen im Süden und der vorhandenen Wohnbebauung an der Straße Reutergartenweg im Westen ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 816 „rdlich Reuterwiesen“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem in der Anlage beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    13.05.2025 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 816 rdlich Reuterwiesen im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.r das Gebiet zwischen der vorhandenen Wohnbebauung auf der Südseite der Straße Güldenbuschweg im Norden, der Kreisstraße 140 im Osten, Grünflächen im Süden und der vorhandenen Wohnbebauung an der Straße Reutergartenweg im Westen ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 816 „rdlich Reuterwiesen“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem in der Anlage beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

   
    20.05.2025 - Rat der Stadt Sehnde
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 816 rdlich Reuterwiesen im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.r das Gebiet zwischen der vorhandenen Wohnbebauung auf derdseite der Straße Güldenbuschweg im Norden, der Kreisstraße 140 im Osten, Grünflächen im Süden und der vorhandenen Wohnbebauung an der Straße Reutergartenweg im Westen ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 816 „rdlich Reuterwiesen“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem in der Anlage beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

26

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

Ö 6  
Aussprache über die Ortsbegehung      
Ö 7  
Vergabe von Ortsratsmitteln      
Ö 8  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung      
Ö 9  
Schließung der Sitzung      
Ö 10  
"Einwohnerfragestunde"