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Auszug - Bebauungsplan Nr. 816 "Nördlich Reuterwiesen" im Ortsteil Höver, Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ortsrates Höver
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Höver Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 06.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:04 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Kapelle Höver
Ort: Bürgermeister-Köhler-Straße 2A, 31319 Sehnde
Zusatz: Vor der Sitzung findet ab 16:30 Uhr eine Ortsbegehung mit dem Fahrrad statt. Treffpunkt: Kapelle Höver
2025/0637 Bebauungsplan Nr. 816 "Nördlich Reuterwiesen" im Ortsteil Höver, Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Rost stellt den Aufstellungsbeschluss vor. Nachdem der Ortsrat Fragen gestellt hat, wird die Sitzung von 18:27 Uhr bis 18:35 Uhr unterbrochen, um auch Einwohner*innen die Möglichkeit zu geben, Fragen zum Thema zu stellen.


Beschluss:

a) Der Ortsrat ver empfiehlt dem Rat, unter Berücksichtigung folgender Punkte,

 

  • für die Umsetzung eines Bebauungsplans ist ein paralleler Ausbau einer Kindertagesstätte zwingend erforderlich
  • pro Wohneinheit sollten mindestens 2 Parkplätze eingeplant werden
  • zudem ist ein barrierearmer Ausbau gewünscht, um altersgerechtes Wohnen zu ermöglichen
  • auf der Bilmer Straße ist im Bereich der Zufahrt in das Wohngebiet eine Verkehrsberuhigung einzurichten,

den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 816 rdlich Reuterwiesen im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.r das Gebiet zwischen der vorhandenen Wohnbebauung auf derdseite der Straße Güldenbuschweg im Norden, der Kreisstraße 140 im Osten, Grünflächen im Süden und der vorhandenen Wohnbebauung an der Straße Reutergartenweg im Westen ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 816 „rdlich Reuterwiesen“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem in der Anlage beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en