a) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Die Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 511 „Wasseler Weg Ost“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich für das Gebiet liegt zwischen dem Wasseler Weg im Westen, landwirtschaftlicher Flächen im Norden, Grünflächen im Osten und Süden. Der räumliche Geltungsbereich der Bauleitpläne ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.