Beschluss:
a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse, mit dem Zusatz unter 3., zu fassen:
b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
- Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, wie in Anlage 1 aufgeführt, wird zugestimmt und gemäß den zugehörigen Beschlussvorschlägen beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2026/0827 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Satzungsbeschluss:
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208 „Golfplatz“ wird in der Fassung, die sich unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses des Rates ergibt, gemäß § 10 BauGB i. V. mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der jeweils geltenden Fassung als Satzung und die zugehörige Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen.
- Der Ortsrat Rethmar fordert, dass die Verwaltung unabhängig vom jetzt vorliegenden B-Plan eine weitere Zuwegung des Golfplatzes prüft. Hierdurch soll die Zunahme von Verkehr in der Ortslage von Rethmar reduziert werden.
In diesem Zusammenhang möge die Verwaltung ebenso prüfen, ob die betreffenden Teilflächen des Realverbandes Klein Lobke erworben werden können oder eine generelle Nutzungsmöglichkeit einer Zufahrt zum Golfplatzgelände gewährleistet werden kann.