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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Datum: Mi, 20.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.04.2018
SI/2018/789  
Ö 3  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4  
Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
Enthält Anlagen
2018/0355  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a)   Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b)   Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c)   Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2016 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
  4. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 361.275,35 € wird gem. § 110 Abs. 6 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  5. Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 194.831,90 € wird gemäß § 24 Abs. 3 GemHKVO aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gedeckt.

 

 

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste    DATUM: Mi, 20.06.2018    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt folgende Beschlüsse zu fassen.

 

Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Die Schlussberichte der Rechnungspfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2016 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
  4. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 361.275,35 wird gem. § 110 Abs. 6 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  5. Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 194.831,90 € wird gemäß § 24 Abs. 3 GemHKVO aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gedeckt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 28.06.2018    TOP: Ö 8
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Die Schlussberichte der Rechnungspfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2016 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
  4. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 361.275,35 wird gem. § 110 Abs. 6 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  5. Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 194.831,90 € wird gemäß § 24 Abs. 3 GemHKVO aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gedeckt.

 

Abstimmungsergebnis:

34

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 5  
Überörtliche Finanzstatusprüfungen bei 38 selbstständigen Gemeinden - Vergleichender Bericht durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof
Enthält Anlagen
2018/0342  
Ö 6  
Unterrichtung des Rates der Stadt Sehnde über die Entwicklung der Haushaltssituation im Haushaltsjahr 2018
Enthält Anlagen
2018/0356  
Ö 7  
Anfragen an die Verwaltung    
N 8     (nichtöffentlich)      
N 9     (nichtöffentlich)