Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Sehnde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Sehnde
Gremium: Ortsrat Sehnde
Datum: Mo, 16.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:42 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Bebauungsplan Nr. 319 "Wohnpark Keramische Hütte" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2019/0525  
Ö 3  
Bebauungsplan Nr. 363 "Am Trendelkampe" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2019/0577  
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Entwurfsbeschluss für die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB
Enthält Anlagen
2019/0527  
Ö 5  
35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Gewerbegebiet Sehnde-Ost" hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen - Feststellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2019/0575  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b)      Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c)      Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den

d)      folgenden Beschluss zu fassen:

e)      Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

f)        Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

  1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und

§ 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wie in Anlage 2 aufgeführt, sowie der Beteiligung gemäß

§ 3 (2) und § 4 (2) BauGB wie in Anlage 4 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0575 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die

35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Rethmar    DATUM: Mo, 02.09.2019    TOP: Ö 3
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und

§ 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wie in Anlage 2 aufgeführt, sowie der Beteiligung gemäß

§ 3 (2) und § 4 (2) BauGB wie in Anlage 4 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgehrten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0575 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die

35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

 

 

Ortsbürgermeister Jäntsch schließt den öffentlichenTeil der Sitzung des Ortsrates Rethmar um 19:56 Uhr.

   
    GREMIUM: Ortsrat Sehnde    DATUM: Mo, 16.09.2019    TOP: Ö 5
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und

§ 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wie in Anlage 2 aufgeführt, sowie der Beteiligung gemäß

§ 3 (2) und § 4 (2) BauGB wie in Anlage 4 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0575 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die

35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 17.09.2019    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die

folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und    § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wie in Anlage 2 aufgeführt, sowie der Beteiligung gemäß  § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wie in Anlage 4 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgehrten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0575 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 26.09.2019    TOP: Ö 15
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und

§ 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wie in Anlage 2 aufgeführt, sowie der Beteiligung gemäß

§ 3 (2) und § 4 (2) BauGB wie in Anlage 4 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgehrten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0575 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 6  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung