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Auszug - 33. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Wirringer Berg West" in den Gemarkungen Müllingen und Wirringen der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Hinweise - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung nach § 4(2) BauGB  

 
 
Sitzung des Ortsrates Müllingen/Wirringen
TOP: Ö 2
Gremium: Ortsrat Müllingen-Wirringen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 11.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Hennies"
Ort: Wirringer Str. 15, 31319 Sehnde-Wirringen
BV/2014/0043 33. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Wirringer Berg West" in den Gemarkungen Müllingen und Wirringen der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Hinweise
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2)
Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung nach § 4(2) BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft trägt den Sachverhalt zur Überarbeitung Bauleitplanung für Flächen für die Windenergie/Repowering im Bereich südlich von Müllingen vor.

 

Aus diesem Sachstand entwickelt sich eine angeregte Aussprache:

Es wird gefragt, ob im Bebauungsplan eine maximale Höhe festgesetzt werden kann, so dass in einigen Jahren eben nicht Anlagen entstehen, die 200 m oder noch höher sind. Es wird gebeten, die Fragestellung in die am nächsten Tag folgende Fachbereichsausschusssitzung mitzunehmen und den Sachverhalt dort zu klären.

Weiterhin wird diskutiert, ob es eine Festsetzung geben könnte, dass nur 4 Windräder abgebaut werden müssen, um 3 neue Anlagen zu bauen. Das Smartie-Windrad ist vielen Einwohnern ein wichtiger Orientierungspunkt geworden, es stellt fast schon ein Stück Heimat dar. Die vorgestellte textliche Festsetzung zum Repowering beschreibt den Abbau von allen 5 Anlagen, um 3 neue Anlagen bauen zu können. Auch dieser Sachverhalt soll in der tags darauf folgenden Fachbereichsausschusssitzung geklärt werden.

Es wurde gefragt, ob die Standorte abschließend in den Baufenstern fixiert werden. Der B-Plan gibt drei überbaubare Flächen von 250 m² vor, innerhalb dieser Flächen können die Windräder jeweils aufgestellt werden.

Es wird ein Wunsch nach Visualisierung genannt, in dem die 3 neuen Windräder in die vorhandene Topografie eingefügt werden sollen. So eine Visualisierung liegt nicht vor und kann von der Verwaltung nicht in Kürze erstellt werden.

Als Prüfauftrag wird der Verwaltung mitgegeben: Gibt es Verträge oder Vereinbarungen, in denen der Abbau des Smartie-Windrades geregelt wird (z.B. Zuständigkeit, Zustand) geregelt ist, wer kommt für die Abbau-Kosten auf? Es wird gebeten, die Fragestellung in die am nächsten Tag folgende Fachbereichsausschusssitzung mitzunehmen und den Sachverhalt dort zu klären.

Es wird ein Hinweis zur Begründung der 33. Änderung des FNP gegeben: auf Seite 21 muss es wohl heißen „LSG Bledelner Rotten“. (Anmerkung der Verwaltung: im Verzeichnis des Landkreis Hildesheim heißt das LSG Hi-5 „hnder Rotten“.)

 

r Fragen der Einwohner wird die Sitzung von 20:20 bis 20:25 Uhr unterbrochen.

 

 

Der Beschlussvorschlag soll wie folgt geändert werden:

Der Ortsrat Müllingen-Wirringen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss der Stadt Sehnde, den nachfolgenden Beschluss mit den vorgetragenen Prüfaufträgen zu fassen:

- Eine textliche Festsetzung ist in der Weise zu formulieren, dass für das Repowering von 3

 WEAs nur 4 WEAs abgebaut werden müssen

- Eine Klärung ist herbeizuführen, ob es Verträge oder Vereinbarungen gibt, wer für den

 Abbau des Smarties-Windrad aufzukommen hat

- Die Möglichkeit einer Höhenbegrenzung (200 m) ist zu prüfen.


Beschluss:
 

1) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen:

 

B: Landkreis Hildesheim, Kreisentwicklung und Infrastruktur

- Schreiben/E-Mail vom 27.05.2013

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landkreises Hildesheim wird zugestimmt. Die Hinweise zum RROP des Landkreises Hildesheim werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Hannover

- Schreiben/E-Mail vom 29.05.2013

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Hannover, wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Abwägung beim Bebauungsplan berücksichtigt.

 

 

B: Region Hannover, Team Städtebau

- Schreiben/E-Mail vom 07.06.2013

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur artenschutzrechtlichen Verträglichkeit werden beim Entwurf berücksichtigt. Die anderen Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

- Schreiben/E-Mail vom 16.05.2013

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Abwägung zum Bebauungsplan berücksichtigt.

 

 

B: Harzwasserwerke GmbH

- Schreiben/E-Mail vom 16.05.2013

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Harzwasserwerke GmbHr wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Gasunie Deutschland Service GmbH

- Schreiben/E-Mail vom 14.05.2013

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Gasunie Deutschland Service GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: PLEdoc GmbH

- Schreiben/E-Mail vom 14.05.2013

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der PLEdoc GMBH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Regionalteam Hannover

- Schreiben/E-Mail vom 16.05.2013

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Niedersächsischen Landesamtes r Denkmalpflege wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Begründung ergänzt.

 

 

B: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

- Schreiben/E-Mail vom 28.05.2013

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind bei der Realisierung zu berücksichtigen.

 

 

B: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Hannover

- Schreiben/E-Mail vom 30.05.2013

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Begründung ergänzt.

 

 

B: Wehrbereichsverwaltung Nord

- Schreiben/E-Mail vom 27.05.2013

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Wehrbereichsverwaltung Nord wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Bundesnetzagentur

- Schreiben/E-Mail vom 22.05.2013

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen zur Bundesnetzagentur wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB berücksichtigt. Die Begründung wird hinsichtlich der Abstände und Ausschlusskriterien ergänzt.

 

 

Bürger/in: Eckhard Fricke, Müllingen

- Schreiben/E-Mail vom 22.07.2011

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen von Herrn Fricke wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind bei der Abwägung zum Bebauungsplan zu berücksichtigen.

 

 

2)Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Wirringer Berg West“ in den Gemarkungen Müllingen und Wirringen der Stadt Sehnde und der Begründung mit Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden sowie sonstige Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

 

 

Der Ortsrat Müllingen-Wirringen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss der Stadt Sehnde, den nachfolgenden Beschluss mit den vorgetragenen Prüfaufträgen zu fassen:

 

- Eine textliche Festsetzung ist in der Weise zu formulieren, dass für das Repowering von 3

 WEAs nur 4 WEAs abgebaut werden müssen

- Eine Klärung ist herbeizuführen, ob es Verträge oder Vereinbarungen gibt, wer für den

 Abbau des Smarties-Windrad aufzukommen hat

- Die Möglichkeit einer Höhenbegrenzung (200 m) ist zu prüfen.

 


Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen