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Auszug - 33. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Wirringer Berg West" in den Gemarkungen Müllingen und Wirringen der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Hinweise - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung nach § 4(2) BauGB  

 
 
Sitzung des Ortsrates Wehmingen
TOP: Ö 2
Gremium: Ortsrat Wehmingen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 11.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Hennies"
Ort: Wirringer Str. 15, 31319 Sehnde-Wirringen
BV/2014/0043 33. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Wirringer Berg West" in den Gemarkungen Müllingen und Wirringen der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Hinweise
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2)
Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung nach § 4(2) BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft trägt den Sachverhalt zur Überarbeitung Bauleitplanung für Flächen für die Windenergie/Repowering im Bereich südlich von Müllingen vor.

 

Aus diesem Sachstand entwickelt sich eine angeregte Aussprache:

Es wird gefragt, ob im Bebauungsplan eine maximale Höhe festgesetzt werden kann, so dass in einigen Jahren eben nicht Anlagen entstehen, die 200 m oder noch höher sind. Es wird gebeten, die Fragestellung in die am nächsten Tag folgende Fachbereichsausschusssitzung mitzunehmen und den Sachverhalt dort zu klären.

Weiterhin wird diskutiert, ob es eine Festsetzung geben könnte, dass nur 4 Windräder abgebaut werden müssen, um 3 neue Anlagen zu bauen. Das Smartie-Windrad ist vielen Einwohnern ein wichtiger Orientierungspunkt geworden, es stellt fast schon ein Stück Heimat dar. Die vorgestellte textliche Festsetzung zum Repowering beschreibt den Abbau von allen 5 Anlagen, um 3 neue Anlagen bauen zu können. Auch dieser Sachverhalt soll in der tags darauf folgenden Fachbereichsausschusssitzung geklärt werden.

Es wurde gefragt, ob die Standorte abschließend in den Baufenstern fixiert werden. Der B-Plan gibt drei überbaubare Flächen von 250 m² vor, innerhalb dieser Flächen können die Windräder jeweils aufgestellt werden.

Es wird ein Wunsch nach Visualisierung genannt, in dem die 3 neuen Windräder in die vorhandene Topografie eingefügt werden sollen. So eine Visualisierung liegt nicht vor und kann von der Verwaltung nicht in Kürze erstellt werden.

Als Prüfauftrag wird der Verwaltung mitgegeben: Gibt es Verträge oder Vereinbarungen, in denen der Abbau des Smartie-Windrades geregelt wird (z.B. Zuständigkeit, Zustand) geregelt ist, wer kommt für die Abbau-Kosten auf? Es wird gebeten, die Fragestellung in die am nächsten Tag folgende Fachbereichsausschusssitzung mitzunehmen und den Sachverhalt dort zu klären.

Es wird ein Hinweis zur Begründung der 33. Änderung des FNP gegeben: auf Seite 21 muss es wohl heißen „LSG Bledelner Rotten“. (Anmerkung der Verwaltung: im Verzeichnis des Landkreis Hildesheim heißt das LSG Hi-5 hnder Rotten“.)

 

r Fragen der Einwohner wird die Sitzung von 20:20 bis 20:25 Uhr unterbrochen.