Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Es wird ohne Aussprache abgestimmt.
Beschlussvorschlag: 1.) a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt den Beschluss zu d) b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d) c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) d) Der Rat beschließt: 1.) Die Straßen in der Gemarkung Rethmar, Flur 11 - Rohrbeckweg mit den Flurstücken 15/14, 68/21, 55/47, 56/01, 15/06, 68/06, 55/09; 55/17 (teilweise) - Von-Rutenberg-Anger mit den Flurstücken 56/2, 15/05, 68/04, 55/07, 55/28 - Von-Uslar-Weg mit den Flurstücken 56/42; 56/16 (teilweise) - Blanckeweg mit dem Flurstück 56/18 - Sonnenbergweg mit dem Flurstück 55/27; 55/17 (teilweise) ..- Voigtländer-Weg mit dem Flurstück 65/63 (teilweise) - Eltz-Weg mit den Flurstücken 65/63 (teilweise); 65/64 - Gutsstraße, im Norden von Einmündung Seufzerallee bis zum südl. Ende der Bebauung mit den Flurstücken 67/15 (ohne Grünstreifen westl. des Straßenraumes, bis auf einen 1 m breiten Streifen) und 65/60, 65/62, 65/66, 65/68
2.) die Straßen in der Gemarkung Rethmar, Flur 15 Vor dem Dorfe mit dem Flurstück 73/12
3.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 6 Salzburg (Baugebiet) mit den Flurstücken 198/23, 198/25, 198/26, 198/29, 199/52, 199/63, 199/67 unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr und das Wegeflurstück zum Eltzweg 65/56
beschränkt auf den Fußgängerverkehr zu widmen.
Abstimmungsergebnis:
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