Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Änderung der Führung der Buslinien 371 und 372 und Erstellung der notwendigen Infrastruktur   

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 3
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Vor der Sitzung findet ab 16.00 Uhr eine Exkursion zu den "Höverschen Kippen" statt (festes Schuhwerk ist bitte mitzubringen). Treffpunkt: Südseite Brücke Petersweg an der Bank vor dem Wald Der Tagesordnungspunkt 2 wird gemeinsam mit den Ortsräten Bilm und Höver beraten.
2015/0198 Änderung der Führung der Buslinien 371 und 372 und Erstellung der notwendigen Infrastruktur
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 

 

Herr Kraft erläutert die geplante Streckenführung für die Buslinien 371 und 372 und die dafür benötigte Erstellung der notwendigen Infrastruktur. In einer kurzen Aussprache wird über die Taktung der Busse beraten. Es gibt Zustimmung darüber, dass die neue Streckenführung sowohl einen großen Zugewinn für die Südseite von Sehnde darstellt als auch älteren Menschen eine bequeme Möglichkeit bietet, den Friedhof ohne lange Fußwege zu erreichen.

 


Beschluss:

Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt

Sehnde den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Beschluss:

Der veränderten Linienführung und der Zusammenlegung der Buslinien 371 und 372 mit dem Zwischenendpunkt im Bereich der Kanalstraße ohne zusätzliche Schleifenfahrt wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermitteln in Höhe von 75 % bei der Landesnahverkehrsgesellschaft zu beantragen und die hierfür notwendigen Unterlagen zu erarbeiten. Die erforderlichen Mittel sind entsprechend in den künftigen Haushaltsplanungen für 2016 in Höhe von 327.000,00 € (Förderung 245.775,00 €) und 2017 in Höhe von 61.000,00 € (Förderung 45.750,00 €) zu berücksichtigen und bereitzustellen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en