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Auszug - Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters  

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung
TOP: Ö 9
Gremium: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2015/0276 Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Finanzen und Controlling   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wissmann führt in die Thematik ein. Herr Sill erläutert kurz seinen Prüfungsbericht.

 

Nach kurzer Aussprache stimmt der Ausschuss über die Beschlussvorlage ab.

 

Herr Toboldt stellt den Antrag über den Punkt 3 des Beschlussvorschlages gesondert abzustimmen.


Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt den folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2012 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2012 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

3

Enthaltung/en

 

  1. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.940.154,82 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  2. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 676.870,61 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en