Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Straße "Wolfeshorn" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) -Absicht der Einziehung-  

 
 
Sitzung des Ortsrates Bolzum
TOP: Ö 9
Gremium: Ortsrat Bolzum Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Bolzum
Ort: Am Mühlenberg 8, 31319 Sehnde-Bolzum
2015/0274 Einziehung einer Teilfläche der Straße "Wolfeshorn" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG)
-Absicht der Einziehung-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird ohne Aussprache abgestimmt.


Beschluss:
Der Ortsrat Bolzum empfiehlt den Beschluss zu d)

d) Der Rat beschließt: Es ist beabsichtigt von dem Flurstück 305/03 der Flur 3, Gemarkung Bolzum „Wolfeshorn“ eine Teilfläche zur Größe von ca. 24 m² gem. § 8 NStrG einzuziehen.

Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.

 


Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n