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Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Straße "Wolfeshorn" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) -Absicht der Einziehung-  

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 12
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 10.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2015/0274 Einziehung einer Teilfläche der Straße "Wolfeshorn" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG)
-Absicht der Einziehung-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2015/0274 zur Einziehung einer Teilfläche der Straße Wolfeshorn in Sehnde, Ortsteil Bolzum, gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStG).

Nach Beratung fasst der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht folgenden Beschluss:

 

 


Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt von dem Flurstück 305/03 der Flur 3, Gemarkung Bolzum „Wolfeshorn“ eine Teilfläche zur Größe von ca. 24 m² gem. § 8 NStrG einzuziehen.

Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en