Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 352 „Maschwiese Süd“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nordöstlich vom Bahnhof zwischen Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ im Westen und B443 (Lehrter Straße) im Osten. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an die Bebauung der Straße „Maschwiese“ an. Im Norden schließt die freie Feldmark an. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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