Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Frau Fischer erläutert noch einmal welche Stelle der Gebührensatzung abgeändert werden soll, um keine Missverständnisse in der Satzung mehr aufkommen zu lassen.
Die Passage der Gebührensatzung wird in folgenden Satz umgeändert:
„Wird diese Frist überschritten, erfolgt ab dem 11. Schließtag in Folge eine Erstattung der Kitagebühren und des Essensgeldes für den gesamten Schließungszeitraum. In beiden Fällen handelt es sich um einen nach den jeweils zu zahlenden Gebühren und der Anzahl der zu erstattenden Schließtage pauschal berechneten Betrag.“
Über diese Änderung wurde wie folgt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
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