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Auszug - Anwendung der Übergangsregelung zum Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes  

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung
TOP: Ö 15
Gremium: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2016/0495 Anwendung der Übergangsregelung zum Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wissmann erläutert ausführlich den Sachverhalt der Beschlussvorlage.

 

Herr Pöser fragt nach einem Bespiel.

Herr Wissmann antwortet darauf, dass die Betreuung von Kindern in Einrichtungen (KiTas) ein solcher Fall wäre. Dies ist aber eindeutig in der Gesetzvorlage ausgenommen. Ein anderes Beispiel wäre die Vermietung von Wohnraum.

 

 


Beschluss:

Der Fachbereichsausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung  

empfiehlt den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, die Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG gegenüber dem Finanzamt Burgdorf, Hauptsachgebiet Umsatzsteuer, abzugeben, um von der Übergangsregelung des § 2b UStG Gebrauch zu machen, dass sie § 2 Abs. 3 UStG nach alter Rechtslage weiterhin anwendet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en