Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Wissmann erläutert ausführlich den Sachverhalt der Beschlussvorlage.
Herr Pöser fragt nach einem Bespiel. Herr Wissmann antwortet darauf, dass die Betreuung von Kindern in Einrichtungen (KiTas) ein solcher Fall wäre. Dies ist aber eindeutig in der Gesetzvorlage ausgenommen. Ein anderes Beispiel wäre die Vermietung von Wohnraum.
Beschluss: Der Fachbereichsausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, die Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG gegenüber dem Finanzamt Burgdorf, Hauptsachgebiet Umsatzsteuer, abzugeben, um von der Übergangsregelung des § 2b UStG Gebrauch zu machen, dass sie § 2 Abs. 3 UStG nach alter Rechtslage weiterhin anwendet.
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||