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Auszug - Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters  

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung
TOP: Ö 9
Gremium: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2016/0496 Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wissmann führt in die Thematik ein und bedankt sich für die geleistete Arbeit bei den zuständigen Kräften insbesondere bei Frau Scholz, Frau Frey und Herrn Kienert.

 

Frau Frey stellt den Jahresabschluss 2013 anhand einer Präsentation, die diesem Protokoll als Anlage beigefügt ist, vor.

 

Herr Kienert erläutert kurz seinen Prüfbericht.

 

Es wird ohne weitere Aussprache abgestimmt.


Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2013 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
  4. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 715.792,78 € wird gem.

§ 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

  1. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.721.109,90 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation JA 2013 (563 KB)