Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Frau Gerasch erläutert die Beschlussvorlage 2016/0477 zum Bebauungsplan Nr. 353 „Kleines Öhr“ mit Örtlichen Bauvorschriften. Nach Beratung fasst der Ortsrat Sehnde folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:
Bürger/in: Herr F. Meste, Sehnde - Schreiben/E-Mail vom 30.05.2016 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Einwendungen von Herrn Meste wird zugestimmt. Die Einwendungen werden nicht berücksichtigt. Bürger/in: Fam. Rübensaat, Sehnde -Schreiben/E-Mail vom 05.06.2016 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Einwendungen von Fam. Rübensaat wird zugestimmt. Die Einwendungen werden nicht berücksichtigt. TÖB: Avacon AG - Sarstedt - Schreiben vom 15.06.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der Avacon AG wird zugestimmt. Die Anregungen werden berücksichtigt.
TÖB: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - Schreiben vom 27.06.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen des LBEG wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Hannover - Schreiben/E-Mail vom 07.06.2016 Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der NLStBV wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise sind berücksichtigt worden.
TÖB: Region Hannover - Schreiben vom 24.06.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Anregungen werden berücksichtigt und die Hinweise zur Kenntnis genommen.
2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353 „Kleines Öhr“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung inkl. Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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