Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschluss: Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, die Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG gegenüber dem Finanzamt Burgdorf, Hauptsachgebiet Umsatzsteuer, abzugeben, um von der Übergangsregelung des § 2b UStG Gebrauch zu machen, dass sie § 2 Abs. 3 UStG nach alter Rechtslage weiterhin anwendet.
Abstimmungsergebnis:
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