Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Anwendung der Übergangsregelung zum Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:07 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2016/0495 Anwendung der Übergangsregelung zum Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
 

Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, die Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG gegenüber dem Finanzamt Burgdorf, Hauptsachgebiet Umsatzsteuer, abzugeben, um von der Übergangsregelung des § 2b UStG Gebrauch zu machen, dass sie § 2 Abs. 3 UStG nach alter Rechtslage weiterhin anwendet.

 


Abstimmungsergebnis:

29

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en