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Herr Wissmann erläutert den Sachverhalt der Beschlussvorlage in aller Ausführlichkeit. Nach kurzer Aussprache wird abgestimmt.
Beschluss: Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die folgenden Beschlüsse zu fassen. - Vorbehaltlich des Inkrafttretens der KomHKVO wird gemäß § 63 Abs. 4 KomHKVO die weitere Anwendung der Vorschriften der GemHKVO vom 22.12.2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 1.2.2011 in der am 31.12.2016 geltenden Fassung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen.
- Vorbehaltlich des Inkrafttretens der KomHKVO wird gemäß § 63 Abs. 1 KomHKVO die weitere Anwendung der §§ 45 Abs. 6 und 47 Abs. 2 GemHKVO in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung bis längstens zum 31.12.2020 beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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