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Die Ratsmitglieder Bäkermann und Bernd Ostermeyer sind zu diesem Punkt nicht anwesend.
Beschluss: c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Der Rat beschließt gem. §§ 27 und 28 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2020 und den Stellenplan 2017 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung in den der Beschlussvorlage Nr. 2016/0037 beigefügten Fassungen.
- Dem von der Stadtwerke Sehnde GmbH aufgestellte Investitionsplan 2017 für den Bereich Abwasser in Höhe von 4.658.900,00 € wird zugestimmt.
- Der zurzeit gültige Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt unverändert 0,25 €/qm.
Der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt 3,55 €/cbm ab dem 1.1.2017. Der Rat beschließt die 12. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Sehnde über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 16.12.1999 in der mit der Beschlussvorlage Nr. 2016/0037 vorgelegten Fassung.
- Die bisher gültigen Gebührensätze im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung werden beibehalten.
Abstimmungsergebnis: 28 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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