Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Wolfgang Ostermeyer beantragt diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen. Die Besetzung des Aufsichtsrates soll im Rahmen und Erarbeitung eines Beteiligungscontrollings festgelegt werden.
Der Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt. Beschluss:.
Der Rat beschließt, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH anzuweisen, den Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Sehnde wie folgt zu ändern:
§ 12 Abs. 1 Buchstabe i): Die Gesellschafterversammlung ist zuständig für die Besetzung der Gremien von verbundenen Unternehmen. Wenn mehrere Mitglieder zu benennen sind, ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zu berücksichtigen.
§ 12 Abs. 1 Buchstabe j): Die Gesellschafterversammlung ist zuständig für die Zustimmung zu Beschlüssen in den Gesellschafterversammlungen verbundener Unternehmen, zu Änderung des Gesellschaftsvertrages und für den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen.
Abstimmungsergebnis:
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