Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Frau Gerasch erläutert die Beschlussvorlage 2017/0083 zum Bebauungsplan Nr. 363 „Am Trendelkampe“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde. Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 363 „Am Trendelkampe“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Chausseestraße und im Osten durch den „Trendelkampsweg“ begrenzt, wobei der „Trendelkampsweg“ in den Geltungsbereich einbezogen wird. Im Westen und Osten grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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