Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Frau Gerasch trägt zum Sachverhalt vor.
Folgende Anfragen werden gestellt:
Gutzeit: Das Grundstück aus dem Teilbereich 2 ist an der Ostseite nicht bebaubar?
* ja
Gutzeit: Wurde der Teilbereich 1 in der gesamten Fläche überplant?
* nein
Dr. Heidrich: Die östliche Linie des Teilbereichs 1 geht über die Gegebenheiten hinaus?
* ja, der Plan ist nicht parzellenscharf
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen Rand von Haimar, westlich angrenzend an die Gärtnereiflächen und das Baugebiet „Mühlenfeld“ mit der Erschließungsstraße „Mühlenwinkel“ (Teilbereich 1) und auf der Westseite der Dolgener Straße (Teilbereich 2). Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-, 2 Nein-Stimmen |
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