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Auszug - 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss   

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 4
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 02.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:07 - 21:02 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2017/0109 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft und Herr Schmalenberger erläutert die Beschlussvorlage 2017/0109 zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde.

 

Außerdem trägt Herr Kraft die Ergebnisse aus der Beratung im Ortsrat Rethmar vor. Der Ortsrat Rethmar hat zusätzlich zum Aufstellungsbeschluss eine Anforderungsliste beschlossen, die bei der Siedlungserweiterung von Rethmar zu beachten ist:

 

Anforderungsliste des Ortsrates Rethmar:

Der Ortsrat Rethmar fordert bei der weiteren Entwicklung folgendes zu beachten:

 

Allgemein:

  • Die Erschließung der Baugebiete muss direkt von der B65 auch als Baustraße während der Erschließung erfolgen.
  • Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind in den Baugebieten bzw. in der Gemarkung Rethmar durchzuführen.
  • Zur Auflockerung des Straßenbildes sind Bauminseln und Bäume einzuplanen.
  • Die Maßnahmen sollen in mehreren Bauabschnitten in den nächsten 15 bis 20 Jahren moderat umgesetzt werden.

 

Westliches Baugebiet

  • Die Bebauung soll der vorhandenen Bebauung in Größe und Gestaltung angepasst werden.
  • Zusätzlich zur Erschließung über die Hauptstraße (B65) sollen Backhausfeld, Amalienhof (Nord und Süd) und der Rohrbeckweg für innerörtlichen Verkehr geplant werden.
  • Am Friedhof sind Parkmöglichkeiten zu schaffen.
  • Das Gelände des Bundessortenamtes ist in die Planungen einzubeziehen.
  • Eine Wertstoffsammelstelle soll errichtet werden.

 

Östliches Baugebiet

  • Als Lärmschutz für die Wohnbebauung und um Wohnortnahes Arbeiten zu ermöglichen, sollen an der Hauptstraße Gewerbebetriebe angesiedelt werden.
  • Gegenüber dem Feuerwehrübungsplatz sind Parkplätze anzulegen. Dadurch wird die Parkplatzsituation im Osterkamp rund um die Schule verbessert.
  • Bei der Straßenplanung ist der Gehweg besonders zu berücksichtigen (Schulwegsicherung!)
  • An der Bushaltestelle „Vor dem Dorf“ ist eine Lichtsignalanlage zu installieren.

 

Um einer zu rasanten Entwicklung vorzubeugen, ist die Entwicklung im Osten frühestens zu beginnen, wenn 50 % der Flächen im westlichen Bereich vermarktet sind.

 

 

Der Fachausschuss hat keinen Beschluss zur Anforderungsliste des Ortsrates Rethmar gefasst.

 

Aus der Beratung wird ein Antrag zur Änderung des Geltungsbereiches gestellt. Nach der Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgende Beschlüsse:

 


Beschluss:
Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Antrag zur Änderung des Geltungsbereichs

Der westliche Teilbereich ist um zwei östlich angrenzende Flächen am Friedhof zu erweitern und der östliche Teilbereich ist aus dem Geltungsbereich herauszunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

3

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

2. Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans mit geänderten Geltungsbereich r den Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen des Ortsteiles Rethmar und grenzt südlich an die Hauptstraße (B 65).

Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

3

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en