Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft und Herr Schmalenberger erläutert die Beschlussvorlage 2017/0109 zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde.
Außerdem trägt Herr Kraft die Ergebnisse aus der Beratung im Ortsrat Rethmar vor. Der Ortsrat Rethmar hat zusätzlich zum Aufstellungsbeschluss eine Anforderungsliste beschlossen, die bei der Siedlungserweiterung von Rethmar zu beachten ist:
Anforderungsliste des Ortsrates Rethmar: Der Ortsrat Rethmar fordert bei der weiteren Entwicklung folgendes zu beachten:
Allgemein:
Westliches Baugebiet
Östliches Baugebiet
Um einer zu rasanten Entwicklung vorzubeugen, ist die Entwicklung im Osten frühestens zu beginnen, wenn 50 % der Flächen im westlichen Bereich vermarktet sind.
Der Fachausschuss hat keinen Beschluss zur Anforderungsliste des Ortsrates Rethmar gefasst.
Aus der Beratung wird ein Antrag zur Änderung des Geltungsbereiches gestellt. Nach der Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgende Beschlüsse:
Beschluss:
1. Antrag zur Änderung des Geltungsbereichs Der westliche Teilbereich ist um zwei östlich angrenzende Flächen am Friedhof zu erweitern und der östliche Teilbereich ist aus dem Geltungsbereich herauszunehmen.
Abstimmungsergebnis:
2. Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans mit geänderten Geltungsbereich für den Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen des Ortsteiles Rethmar und grenzt südlich an die Hauptstraße (B 65). Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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