Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen und östlichen Ortsrand des Ortsteiles Rethmar und grenzt südlich an die Hauptstraße (B 65). Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Sachverhalt:Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Rethmar setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen.
Westlicher Ortsrand Der westliche Teilbereich umfasst eine Fläche von rd. 17,4 ha, grenzt südlich an die Hauptstraße (B 65) und östlich an die bestehenden Wohngebiete im Bereich Backhausfeld, den Friedhof Rethmar sowie den Amalienhof an. Nach Süden bildet das bestehende Wohngebiet „Gänsekamp“ die Begrenzung. Nach Westen grenzt der Änderungsbereich an die freie Feldmark an. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird dieser Änderungsbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Des Weiteren ist die Donau als „Hauptvorfluter (Gewässer III. Ordnung)“ gekennzeichnet, die von der „Darstellung bandartiger Bereiche für Maßnahmen“ zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft überlagert wird.
Mit der Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans sollen für den Bereich des westlichen Ortsrandes „Wohnbauflächen“ und „Grünflächen“ dargestellt werden.
Östlicher Ortsrand Der Teilbereich am östlichen Ortsrand umfasst eine Fläche von ca. 4 ha, wird nördlich von der Hauptstraße (B65) und westlich durch bestehende Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen am „Osterkamp“ begrenzt. Nach Osten grenzt dieser Änderungsbereich an die freie Feldmark an. Der östliche Planbereich ist ebenfalls als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Entlang des Feldweges, der die Verlängerung der Dorfstraße nach Osten fortsetzt, ist eine Abwasserleitung dargestellt. Der nördlich der Grundschule/Feuerwehr verlaufende, vom Osterkamp in östlicher Richtung abzweigende Weg bildet die Grenze der Arrondierungsflächen. Dieser Weg ist als Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße ausgewiesen, die nach Osten aus dem Ort herausführende Wegeverbindung ist als überörtlicher Hautpwander- und Radweg gekennzeichnet. Mit der Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans sollen für den östlichen Ortsrand, ebenfalls gemischte Bauflächen in Kombination mit Wohnbau- und Grünflächen ausgewiesen werden.
Zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Auszug aus der Liegenschaftskarte und dem Flächennutzungsplan mit Darstellung der 42. Änderung (2 Teilbereiche)
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