Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft trägt ausführlich die vorliegende Vorlage vor und beantwortet Fragen der Ortsratsmitglieder.
Herr Marotzke weist darauf hin, in dem Konzept zur Verbesserung der Erschließungen den Schutzstreifen in der Fahrbahn für den Radverkehr in Fahrtrichtung Norden nicht zu erwähnen. Es sollte ein gemeinsamer Fuß- und Radweg in Erwägung gezogen werden.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen fasst der Ortsrat Sehnde folgenden Beschluss:
Beschluss: b)Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB:
Öffentlichkeit B1 (im Folgenden Anregungsgeber genannt) - Schreiben vom 02.02.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen und der Anregung von B1 wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung wird dahingehend berücksichtigt, dass der zulässige Anteil zentrenrelevanter Sortimente (Randsortimente) nach „Sehnder Liste“ auf max. 10 % der jeweils genehmigten Verkaufsfläche für das „sonstige Sondergebiet (SO)“ begrenzt wird. Die Anregung, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans die Zustimmung zu verweigern, wird nicht berücksichtigt.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“, 5. Änderung mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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