Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Frau Gerasch erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.
Nach Beratung fasst der Ortsrat Höver folgenden Beschluss: Beschluss:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauG:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB hat in der Zeit vom 16.01.2017 - 03.02.2017 stattgefunden. Es sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.
TÖB: Deutsche Telekom Technik GmbH, Technische Infrastruktur, Hannover - Schreiben vom 18.01.2017 Beschlussvorschlag: Dem Hinweis wird außerhalb dieses Bauleitplanverfahrens gefolgt.
TÖB: Region Hannover, Städtebauliche Planung - Schreiben vom 09.02.2017 Beschlussvorschlag: Brandschutz: Der Anregung wird außerhalb des vorliegenden Bauleitplanverfahrens gefolgt. Naturschutz: Der Anregung wurde bereits gefolgt. Bodenschutz: Der Anregung wird gefolgt. Belange des ÖPNV: Der Anregung wird gefolgt. Regionalplanung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Planung wird als mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar angesehen.
TÖB: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Langen - Schreiben vom 19.01.2017 Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt.
TÖB: Avacon AG, Sarstedt - Schreiben vom 01.02.2017 Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt.
TÖB: Nowega GmbH, Münster - Schreiben vom 19.01.2017 Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
TÖB: Pledoc GmbH, Essen Schreiben vom 18.01.2017 Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Engie E&P Deutschland GmbH, Lingen - Schreiben vom 03.02.2017 Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
TÖB: Niedersächsische Landesforsten, Forstamt Fuhrberg - Schreiben vom 18.01.2017 Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
TÖB: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover - Schreiben vom 14.02.2017 Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: E-Plus Gruppe - Schreiben vom 30.01.2017 Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
TÖB: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Schreiben vom 09.02.2017 Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt.
TÖB: Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover - Schreiben vom 13.01.2017 Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
TÖB: Vodafone Kabel Deutschland GmbH Beschlussvorschlag: Der Anregung wird ggf. außerhalb dieses Bauleitplanverfahrens gefolgt.
2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 815 „Südwiese“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde und der Begründung inkl. Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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