Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Jäntsch leitet ins Thema ein.
Frau Groer erläutert die Beschlussvorlage 2017/0109 zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Rethmar. Mit der Flächennutzungsplanänderung werden die Voraussetzungen zur weiteren Siedlungsentwicklung und die Aufstellung von Bebauungsplänen geschaffen.
Herr Bäkermann stellt die aus Sicht der SPD-Ortsratsfraktion bei der weiteren Umsetzung der Planung zu beachtenden Punkte vor.
In der Beratung entwickelt sich eine Diskussion, ob das Baugebiet im Westen und das Baugebiet im Osten nacheinander oder gleichzeitig entwickelt werden sollen
Die CDU-Ortsratsfraktion stellt folgenden Antrag: Über die Ausweisung von Baufläche in der geplanten Flächennutzungsplanänderung ist getrennt zum West- und Ostabschnitt abzustimmen.
Die Sitzung des Ortsrates wird von 19:45 Uhr bis 20:05 Uhr unterbrochen, um in den Ortsratsfraktionen darüber zu beraten, bei der Beschlussfassung weiter verfahren werden soll.
Nach Wiedereintritt in die Sitzung ergibt sich folgende Ergänzung zur Beschlussvorlage, auf die sich die Fraktionen verständigt haben:
Beschluss: 1.Der Ortsrat Rethmar beschließt bei der weiteren Entwicklung Folgendes zu beachten:
Allgemein:
Östliches Baugebiet
Westliches Baugebiet
Um einer zu rasanten Entwicklung vorzubeugen, ist die Entwicklung im Osten frühestens zu beginnen, wenn 50 % der Flächen im westlichen Bereich vermarktet sind. Abstimmungsergebnis:
2.Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen und östlichen Ortsrand des Ortsteiles Rethmar und grenzt südlich an die Hauptstraße (B 65). Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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