Beschluss:
Die 2. Änderungssatzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung und des Auslagen- und Verdienstausfallersatzes für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich Tätige wird rückwirkend zum 01.03.2017 als Satzung beschlossen.
Der Wortlaut ergibt sich aus der Anlage zur Beschlussvorlage..