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Auszug - Bebauungsplan Nr. 215 "Kleines Backhausfeld" mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 6
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 06.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2017/0226 Bebauungsplan Nr. 215 "Kleines Backhausfeld" mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Beratung erfolgt unter Tagesordnungspunkt 5 (neu) zum Bebauungsplan Nr. 214 Vorwerks Garten.

Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:


Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 215Kleines Backhausfeld beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.

Der Geltungsbereich wird im Nordosten durch den Friedhof, im Osten durch eine Linie in Verlängerung der Ostgrenze des Friedhofes, im Süden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Die „Donau“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Im Westen und Norden grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en