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Auszug - Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2017/0220 Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214Vorwerks Garten“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Der Graben liegt außerhalb des Geltungsbereichs. Im Osten schließt der Geltungsbreich an die Baugebiete „Amalienhof“ und „Schäferei“ an. Im dosten grenzt das Baugebiet „nskamp“ an den Geltungsbereich. Im und Südwesten und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en