Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2018/0330 zur Stellungnahme der Stadt Sehnde zum Antrag der Fa. Holcim zur Änderung einer Anlage zur Zementherstellung unter Verwendung von Brennstoff "Renotherm".
Der Ortsrat hat folgende Ergänzung beschlossen: Die Anlieferung soll direkt über die A 7 erfolgen und nicht durch die Ortslage von Höver. Herr Janssen von der Fa. Holcim wird die Fahrer entsprechend anweisen.
Herr Franke weist daraufhin, dass seiner Meinung nach aufgrund der Beantragung einer Änderung der bestehenden Anlage diese Anlage nicht unter die Störfallverordnung fällt. Er ist der Auffassung, dass die Anlage unter die Störfallverordnung fallen würde, wenn ein Neuantrag gestellt werden würde.
Herr Franke verlässt unter Protest um 19:43 Uhr die Sitzung.
Herr Bäkermann erläutert, dass die Problematik des Einsatzes von Ersatzbrennstoffen seit geraumer Zeit bekannt ist, der Einsatz jedoch genehmigt ist. Das Gewerbeaufsichtsamt als zuständige Genehmigungsbehörde hat den Änderungsantrag zugelassen. Die Stadt Sehnde wird im Verfahren als berührte Behörde beteiligt.
Aus der Beratung ergeben sich folgende Ergänzungen: Um sicherzustellen, dass ausschließlich Material, das in seiner Zusammensetzung hinsichtlich der Inhaltsstoffen dem zertifizierten Brennstoff „Renotherm“ entspricht, zum Einsatz kommt, ist eine lückenlose Überwachung der Inhalte, vor Einbringung in den Verbrennungsprozess von einem unabhängigen Institut zu überprüfen. Die Verwendung sehr giftiger Abfälle sowie carzinogene, mutagene und reprotoxische Stoffe darf nicht zugelassen werden.
Um die Gefährdung der Wohnnutzung innerhalb der Ortslage zu minimieren, ist eine Anlieferung ausschließlich auf kürzesten Weg von der A7 aus Richtung Westen vorzusehen, ohne Nutzung der Ortsdurchfahrt (OD) Höver.
Beschluss:
Ergänzung der Stellungnahme: - Eine Anlieferung ist ausschließlich auf kürzesten Weg von der A7 aus Westen vorzusehen, ohne Nutzung der Ortsdurchfahrt (OD) Höver. - Die Kontrollen und Prüfungen sollen von einem unabhängigen Institut erfolgen. - Die Verwendung sehr giftiger Abfälle sowie carzinogene, mutagene und reprotoxische Stoffe darf nicht zugelassen werden.
Abstimmungsergebnis:
Stellungnahme: Der Rat beschließt die Stellungnahme mit den Ergänzungen zum Antrag der Firma Holcim zur Änderung einer Anlage zur Herstellung von Zement unter Verwendung des Brennstoffes „Renotherm“.
Abstimmungsergebnis:
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