Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Stellungnahme zum Antrag der Firma Holcim zur Änderung einer Anlage zur Herstellung von Zement unter Verwendung des Brennstoffes „Renotherm“.
Sachverhalt:Die Fa. Holcim GmbH hat einen Antrag zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Zement am Standort Höver gestellt. Das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover hat mit Schreiben vom 23.03.2018 die Stadt Sehnde aufgefordert eine abschließende Stellungnahme zu diesem Vorhaben bis zum 30.04.2018 abzugeben. Aufgrund der Beratungsfolge wurde eine Fristverlängerung bis zum 29.06.2018 beantragt. Zudem erfolgte eine Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit…. Inhalt des Antrages ist die Erweiterung der bei der Zementproduktion im Drehofen eingesetzten Ersatzbrennstoffe. Hierbei handelt es sich um das Produkt „Renotherm“ der Fa. Remondis. Ein Produktdatenblatt dieses Produktes ist der Vorlage als Anhang beigefügt. Der Fa. Holcim wurde Gelegenheit gegeben, sowohl im Ortsrat Höver als auch im Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt das Projekt ausführlich vorzustellen. Eine allgemein verständliche Zusammenfassung ist der Vorlage ebenfalls beigefügt. Derzeit hat die Fa. Holcim bereits eine Genehmigung für Ersatzbrennstoffe in erheblichen Umfang, die auch in dem Produkt „Renotherm“ enthalten sind. Genehmigt sind bislang 74 Abfallschlüsselnummern. Um „Renotherm“ einsetzen zu dürfen, wird nunmehr die Genehmigung von 33 weiteren Schlüsselnummern beantragt. Obgleich es sich zum Teil um explosive Stoffe handelt, wird die Grenze zum Störfallbetrieb nicht überschritten. Zur Zeit dürften bereits 100 % Ersatzbrennstoffe eingesetzt werden, allerdings werden noch ca. 10 % Braunkohle verwendet. Ziel ist es u. a. den Einsatz von Braunkohle möglichst auf null zu reduzieren. Da im Rahmen der Ursprungsgenehmigung zu den bereits zugelassenen Ersatzbrennstoffen im Jahr 2011 eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wurde, kann auf eine erneute Prüfung verzichtet werden, wenn eine allgemeine Vorprüfung ergibt, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt zu erwarten sind. Bestandteil der vorliegenden Antragsunterlagen ist eine entsprechende UVP Vorprüfung, mit dem Ergebnis, dass keine erneute UVP erforderlich ist. Zur Nutzung des neu beantragten Ersatzbrennstoffes ist der Bau einer neuen Renotherm-Anlage vorgesehen, die ca. 200 m entfernt vom nächstgelegenen Wohngebäude errichtet werden soll. Der für diesen Bereich geltende Bebauungsplan Nr. 805 „Nordcement“ steht diesem Vorhaben nicht entgegen. Der Brennstoff wird über LKW angeliefert und in die neu zu bauende Anlage eingebracht. Diese wird zwangsentlüftet und die Abluft wird entweder dem Verbrennungsprozess zugeführt oder über einen Aktivkohlefilter abgeleitet. Zusätzlicher LKW Verkehr ist nicht zu erwarten, da sich die Menge des Brennstoffes insgesamt nicht erhöht. Aus der Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt haben sich die nachfolgend aufgeführten Aspekte ergeben, die zum Gegenstand der Stellungnahme der Stadt Sehnde zu dem vorgelegten Projekt gemacht werden soll.
Stellungnahme der Stadt Sehnde: Die Stadt Sehnde akzeptiert, dass mit dem Einsatz von Ersatzbrennstoffen im Werk der Fa. Holcim in Höver der Verbrauch der fossielen Brennstoffe reduziert werden soll und damit die natürlichen Ressourcen geschont werden können. Damit hierbei jedoch eine Gefährdung der Bevölkerung vermieden wird, werden folgende Forderungen erhoben: Um sicherzustellen, dass ausschließlich Material, das in seiner Zusammensetzung hinsichtlich der Inhaltsstoffen dem zertifizierten Brennstoff „Renotherm“ entspricht, zum Einsatz kommt, ist eine lückenlose Überwachung der Inhalte, vor Einbringung in den Verbrennungsprozess sicherzustellen. Die Verwendung sehr giftiger Abfälle sowie carzinogene, mutagene und reprotoxische Stoffe dürfen nicht verwendet werden. Da erst bei entsprechend hohen Temperaturen von ca. 2000°C gewährleistet ist, dass eine vollständige Verbrennung, insbesondere der organischen Substanzen, stattfindet, ist sicherzustellen, dass der Ersatzbrennstoff „Renotherm“ nicht beim Anfahren des Drehofens zum Einsatz kommt, sondern erst nach Erreichen der erforderlichen Temperaturen eingebracht wird. Beim Anliefervorgang und der Einbringung von „Renotherm“ in den Prozess ist sicherzustellen, dass aus dem vorgesehenen geschlossenen System keine Abluft ungefiltert oder über den Verbrennungsprozess an die Außenluft abgegeben wird. Hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes ist die örtliche Feuerwehr rechtzeitig in das Projekt einzubinden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Renontherm REMONDIS Industrie Service Deutschland_Herstellung - Verwertung von Renotherm im Werk Höver der Fa. Holcim
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