Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft leitet anhand der vorliegenden Vorlage in das Thema ein und weist auf die Ergänzungen der Stadt für den Sehnder Bereich hin.
Ortsbürgermeister Haarstrich unterbricht die Sitzung für Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer. Er eröffnet die Sitzung wieder um 20:08 Uhr.
Herr Kraft weist mehrfach darauf hin, dass die betroffenen Personen ihre Bedenken zur Neu-Verordnung über das Naturschutzgebiet “Hämeler Wald und Sohrwiesen“ unverzüglich der Region Hannover, Team Naturschutz, mitteilen können und sollten.
Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar trägt folgende Ergänzungen und Zusätze zum Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet “Hämeler Wald und Sohrwiesen“ vor:
-Ackerflächen sollen nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Hier genügt der Schutzstatus „Landschaftsschutzgebiet“.
Abstimmungsergebnis:3 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen
-§ 4 Abs.1 Nr.4 (Bauliche Anlagen): Die Nutzung der Jagdhütte für ortsansässige Vereine und Verbände soll freigestellt sein.
Abstimmungsergebnis:6 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
-§ 4 Abs.1 Nr.11 (Feuer): Die Nutzung der bestehenden Feuerstelle bei der Jagdhütte soll weiterhin zulässig sein (Brauchtumsfeuer).
Abstimmungsergebnis:6 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
-§ 5 Abs.7 (Waldkindergarten): Der Dorfkindergarten Dolgen soll aus umweltpädagogischen Zwecken ein Betretungsrecht für den Wald erhalten.
Abstimmungsergebnis:6 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
-§ 4 Abs.1 Nr.8 (Entnahme von Pflanzen und Tieren): Das Pilzsuchen und das Pflücken von Bärlauch (abseits der Wege) soll in bestimmten Bereichen und Zeiträumen für den Eigengebrauch erlaubt werden.
Abstimmungsergebnis:6 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen und Ergänzungen fasst der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar folgenden Beschluss:
Beschluss: Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den nachfolgenden Beschluss zu fassen. Der Rat fasst den nachfolgenden Beschluss: Die Stadt Sehnde stimmt der Neu-Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hämeler Wald und Sohrwiesen“ (Naturschutzgebietsverordnung „Hämeler Wald und Sohrwiesen“ – NSG-HA 236) für den Sehnder Bereich mit nachfolgenden Ergänzungen zu: § 4 Abs. 1 Nr. 12 Hunde: Hunde sind im Naturschutzgebiet immer an der Leine zu führen, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehund oder von der Polizei eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.
§ 4 Abs. 1 Nr. 8 Entnahme von Pflanzen, Pilzen und Tieren: Das Pilzsuchen (abseits der Wege) soll in bestimmten Bereichen und Zeiträumen für den Eigengebrauch erlaubt werden.
§ 4 Abs. 1 Nr. 5 Entwässerungsmaßnahmen: Im Bereich der Landwirtschaft kann eine funktionierende Dränage bei technischem Defekt ersetzt werden.
§ 5 Abs. 3 Nr.2 Ansitzeinrichtungen: Auch mobile Einrichtungen aus geeigneten Materialien zulassen.
§ 5 Abs. 4 Nr. 6 Weidezäune: Für die Schafhaltung gelten auch Knotengitterzäune bis zu einer Höhe von 1,60 m (ggf. höher) als Wolfsschutz als landschaftstypische Weidezäune im Sinne der Verordnung.
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Neophyten: Erläuterung ergänzen: Eine Beseitigung von Neophytenbeständen kann nicht von den Eigentümern verlangt werden.
Abstimmungsergebnis:
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