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Auszug - Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 6
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 04.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:36 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2018/0440 Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Gerasch erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2018/0440 zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342Sehnde Nord II“. Aus der Beratung ergibt sich, dass ein Hinweis zum § 44 BNatSchG bei Abriss der vorhandenen Gebäude aufzunehmen ist.

 

Nach Beratung fasst der Fachausschuss „Stadtentwicklung und Umwelt“ folgenden Beschluss:

 


Beschluss:
Der Fachausschuss „Stadtentwicklung und Umwelt“ empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Anregungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 „Sehnde Nord II“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0440 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0440 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde mit ergänzendem Hinweis zum § 44 BNatSchG und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en