Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Frau Gerasch erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2018/0440 zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“. Aus der Beratung ergibt sich, dass ein Hinweis zum § 44 BNatSchG bei Abriss der vorhandenen Gebäude aufzunehmen ist.
Nach Beratung fasst der Fachausschuss „Stadtentwicklung und Umwelt“ folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Anregungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 „Sehnde Nord II“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0440 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0440 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde mit ergänzendem Hinweis zum § 44 BNatSchG und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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