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Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Gem. § 52 Abs. 2 NKomVG ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Herr Waltz ist nicht anwesend.
Beschluss:Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass Herr Detlef Waltz aus dem Rat der Stadt Sehnde ausgeschieden ist.
Abstimmungsergebnis:
30
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
Enthaltung/en
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