Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft führt ins Thema ein. Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar hat dem Beschluss zugestimmt. Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich „Am Peiner Wege“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am östlichen Rand von Dolgen, zwischen dem landwirtschaftlichen Weg “Am Peiner Wege” im Norden und dem Friedhof im Süden. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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