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Auszug - Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Entwurfsbeschluss für die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 6
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:01 - 20:01 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2019/0527 Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Entwurfsbeschluss für die erneute Öffentliche Auslegung
nach § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB und
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft erläutert den städtebaulichen Entwurf, die Stellungnahmen und die Abwägung dazu.

Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:

 


Beschluss:
Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB

Der Abwägung der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 2 zur Beschluss-vorlage 2019/0527 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0527 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem geänderten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II mit Örtlicher Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der geänderten Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4a (3) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB wird beschlossen. Stellungnahmen sind nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen zugelassen (§ 4a (3) Satz 1 BauGB). Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen auf zwei Wochen verkürzt.

 


Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en