Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Frau Gaedecke erläutert kurz den Hintergrund des Antrages.
Beschluss:
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, der in § 3 Abs. 1 SGB VIII verankerten Trägervielfalt im Bereich der Jugendhilfe und damit der Kindertagesbetreuung zukünftig Rechnung zu tragen, indem die Trägerschaft neuer Kindertagesstätten, die nicht überwiegend die Substitution vorhandener Betreuungsplätze in städtischer Trägerschaft zum Zwecke haben, möglichst an freie Träger zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
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