Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Wissmann führt in den Sachverhalt ein. Er verweist auf die letzte Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste vom 19.06.2020, in der die gegenständliche Beschlussvorlage bereits beraten aber auf Antrag abgesetzt wurde mit der Maßgabe, einige Formulierungen, welche in der Sitzung bereits abgestimmt wurden, zu ändern bzw. ersatzlos zu streichen. In der vorliegenden Beschlussvorlage ist dies nunmehr umgesetzt worden. Der Inhalt der Förderrichtlinien hat sich nicht verändert. Herr Toboldt fragt, ob als Kriterium ausschließlich der Zuzug Bedingung sein muss oder ob auch ortsansässige Ärzt*innen in den Genuss der Förderung kommen können? Herr Kruse erläutert, dass dieser Kriterienkatalog aufgrund eines aktuellen Falles entworfen wurde. Die entsprechende Person hat nach zwischenzeitlicher Absage nun doch Interesse am Erwerb eines Grundstückes bekundet.
Beschluss: Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beschließt die aufgeführten Förderkriterien zur Ansiedlung von für Sehnde gesamtgesellschaftlich besonders wichtigen Funktionsträger*innen im Stadtgebiet Sehnde.
Die Beratung und der Beschluss zur Änderung und Erweiterung der benannten Förderkriterien auf weitere für die Stadt Sehnde gesamtgesellschaftlich besonders relevante Funktionsträger*innen, für die ein besonderer Bedarf in Sehnde besteht, sowie deren Streichung wird dem Verwaltungsausschuss übertragen. Der Verwaltungsausschuss ist damit berechtigt, die Festlegung einer evtl. Förderung bis zur Höhe von 25.000 Euro zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
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