Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Auszug - Satzung der Stadt Sehnde über die Unterbringung von Asylbewerber*innen und Flüchtlingen in der Stadt Sehnde
 |
|
 |
|
Beschluss: - Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Unterbringung von Asylbewerber*innen und Flüchtlingen in der Stadt Sehnde.
- Der Rat beschließt, dass das für eine Flüchtlingsunterbringung bereits hergerichtete Haus 1 auf dem Gelände des ehemaligen Bundessortenamtes in Rethmar neben den bereits in Betrieb befindlichen Häusern 2 und 3 so schnell wie möglich für eine Unterbringung von Asylbewerber*innen und Flüchtlingen genutzt werden soll.
Abstimmungsergebnis: 28 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
|
|
 |
|
 |