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Auszug - Festlegung einer Konzeption für das ehem. Bundessortenamt Machbarkeit Unterbringung Stadtfeuerwehr | Untersuchung sozialer Wohnungsbau Empfehlung des Ortsrates Rethmar  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
TOP: Ö 13.2
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 10.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses als Hybridsitzung
Ort: Eingang Nordstraße 19, 31319 Sehnde
2021/0890-1-1 Festlegung einer Konzeption für das ehem. Bundessortenamt
Machbarkeit Unterbringung Stadtfeuerwehr | Untersuchung sozialer Wohnungsbau
Empfehlung des Ortsrates Rethmar
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2021/0890-1
Federführend:FD Liegenschaftsmanagement   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Conrady führt in das Thema ein und erklärt, dass bei Beschluss eines Nutzungskonzeptes für den geplanten Kauf des ehemaligen BSA Kaufpreisvergünstigungen i.H.v. 250.000,00 € durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu erwarten sind, sofern in diesem Konzept der soziale Wohnungsbau realisiert wird.

 

Der Ortsrat Rethmar spricht sich gegen die Umsetzung des sozialen Wohnungsbaus aus, auch wenn dies zur Folge hat, dass die Reduzierung des Kaufpreises in diesem Fall nicht berücksichtigt werden kann.

 

Die Möglichkeit, die Stadtfeuerwehr in dem Gebäude unterzubringen, ist ebenfalls in Betracht gezogen worden, ist jedoch aufgrund neuer Vorschriften nicht umsetzbar, was in der Beschlussvorlage Nr 2021/0890-1 aus Sicht der Stadt Sehnde erläutert wird.

 

Frau Lüdtke stellt das geplante Konzept mittels einer Power-Präsentation ausführlich vor.

 

Sie zeigt hierbei Pläne auf, dass das vorhandene Bestandsgebäude in mehrere, kleine Wohneinheiten eingeteilt werden soll. Ebenso sollen Einrichtungen wie die Tafel, die Kleiderkammer der AWO, etc, dort untergebracht werden.

 

Die derzeit erteilte Baugenehmigung für den möglichen sozialen Wohnungsbau gilt 3 Jahre. 5 Jahre gilt sie für städtische Belange. Dies hätte zur Folge, dass die Planungen konkret nach Kaufvertrag beginnen müssen. Aufgrund des bereits in Kraft getretenen Doppelhaushaltes 2021/ 2022 müsste r die Umsetzung des sozialen Wohnungsbaus innerhalb der 3 Jahre ein Nachtragshaushalt in Betracht gezogen werden. Herr Wissmann hat jedoch erhebliche Bedenken, dass dieser Nachtrag bei einer geplanten Darlehensaufnahme im Jahr 2022 i.H.v. 30 Mio. Euro genehmigungsfähig sein wird.

 

Bezüglich der Unterbringung der Stadtfeuerwehr lenkt Herr Hoffmann ein, dass er eine umfassende E-Mail des Stadtbrandmeisters erhalten hat, in der erklärt wird, dass die Unterbringung gegebenenfalls doch möglich sei. Herr Hoffmann regt daher an, die Beschlussvorlage noch einmal in die Fraktionen zu geben und erneut zu beraten.

 

Herr Völksen verlässt die Sitzung um 21:50 Uhr.

 

Herr Bäkermann regt an, sich nicht unter Zwang und unter Vorgabe einer Umsetzungsfrist auf ein bestimmtes Konzept einzulassen, zumal hierfür nach derzeitigem Stand auch keine Haushaltsmittel geplant wurden (ausgenommen die Mittel für den Kauf der Immobilie i.H.v. 1,49 Mio. €).

 

Frau Benecke beantragt daher, den Beschluss aufgrund der vielen offenen Fragen und der Einwände des Stadtbrandmeisters auf die nächste Sitzung zu vertagen.

 

Anschließend lässt sie über den Antrag abstimmen.

 

 

 

 

 


Beschluss:
 

Der Beschluss wird auf die nächste Sitzung im Juni 2021 vertagt.

 


Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimme/n

3

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en