Beschluss:
Der Finanzierungsvorbehalt für die Mittel zur Umsetzung der Maßnahme Klimazentrum Sehnde (INV 20.601) wird aufgehoben. Voraussetzung ist dabei, dass der Eigenanteil der Stadt Sehnde insgesamt die im Haushaltsplan 2021/2022 eingeplanten 151.500 € nicht übersteigt.