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Auszug - Bebauungsplan Nr. 706 "Kleewiese", 4. Änderung und 18. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 6.1
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde
Zusatz: Zunächst findet um 17:00 Uhr eine Besichtigung des Friedhofs in Sehnde statt. Treffpunkt ist der Haupteingang des Sehnder Friedhofs. Die Sitzung wird in der Mensa der KGS fortgeführt. Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden besteht Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten auf dem Schulgelände und in der Mensa einen Mund-/Nasenschutz (FFP2- oder OP-Masken) zu tragen.
2021/0970-1 Bebauungsplan Nr. 706 "Kleewiese", 4. Änderung und 18. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde
hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2021/0970
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2021/0970-1 zum Bebauungsplan Nr. 706 „Kleewiese“, 4. Änderung und 18. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde.

 

Nach der Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:


Beschluss:
Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem geänderten Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 „Kleewiese“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde und der Begründung dazu sowie der 18. Berichtigung des Flächennutzungsplans dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en