Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
G. Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2021/0997 zum Bebauungsplan Nr. 213 „Nördlich Osterkamp“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde. S. Groer vom Büro Planerzirkel ergänzt, dass bei den Textlichen Festsetzungen die Zulässigkeit eines Unterstandes auf der Pferdeweide fehlt. Die Textlichen Festsetzungen werden entsprechend ergänzt. In der Begründung sind Aussagen zum Unterstand enthalten. Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 213 „Nördlich Osterkamp“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2021/0997 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2021/0997 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 213 „Nördlich Osterkamp“ mit der Ergänzung der Textlichen Festsetzung zur privaten Grünfläche im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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