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Auszug - Bebauungsplan Nr. 334, 4. Änderung, mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Stadt der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 3
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2021/0051 Bebauungsplan Nr. 334, 4. Änderung, mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Stadt der Stadt Sehnde
hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

G. Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2021/0051 zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 dtorfeld.

Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:

 


Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äerungen zu den ausgelegten Unterlagen zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „dtorfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2021/0051 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2021/0051 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „dtorfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en