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Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Straße "Schmiedestraße" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) -Absicht der Einziehung-   

 
 
Sitzung des Ortsrates Bolzum
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsrat Bolzum Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Bolzum
Ort: Am Mühlenberg 8, 31319 Sehnde-Bolzum
Zusatz: Vor der Sitzung findet um 17:30 Uhr eine Ortsbegehung mit dem Fahrrad statt. Treffpunkt: Feuerwehrhaus Bolzum
2022/0100 Einziehung einer Teilfläche der Straße "Schmiedestraße" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
-Absicht der Einziehung-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ortsbürgermeisterin Dr. Lesemann trägt den Sachverhalt vor.

 

 

 

 

 


Beschluss:

a) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Es ist beabsichtigt, einen Teil des Flurstücks 301/25 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, als Teilfläche der Straße „Schmiedestraße“ in Bolzum zur Größe von insgesamt ca. 360, derzeitig Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche (Spielplatz, Bolzplatz) sowie Straßenbegleitgrünfläche, der Straße „Schmiedestraße“ gem. § 8 NStrG einzuziehen.

Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en